EKiM für interessierte Kirchengemeinden

 Liebe Kirchengemeinde, vielen Dank für ihr Interesse am EKiM Zweckverband.

Aufgrund der rechtlichen und administrativen Vorgaben von Freistaat und Kommunen, aber auch der gesteigerten gesellschaftlichen Ansprüche von Eltern, sowie der rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen an den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, stehen die kirchengemeindlichen Kindertageseinrichtungen mit ihren ehren- und hauptamtlichen Strukturen vor besonderen Herausforderungen.

Um die Zukunftsfähigkeit der kirchlichengemeindlichen Kindertageseinrichtungen auf gemeindlicher Ebene zu sichern, schlossen sich 2011 sieben evangelische Kirchengemeinden zusammen und gründeten den EKiM Zweckverband. Seit dieser Zeit, ist der EKiM auf 17 Einrichtungen angewachsen und wird von einer professionellen Geschäftsführung nach neuesten pädagogischen Standards geleitet, unterstützt und rechtlich sowie betriebswirtschaftlich verwaltet.

Die Geschäftsstelle des EKiM Zweckverbands als Gewinn für eine evangelische Kirchengemeinde mit ihrer Kindertageseinrichtung:

  • Die theologische Kernkompetenz der Pfarrer und Pfarrerinnen kommt durch die intensive Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung und der Kirchengemeinde zum Tragen und wird stetig ausgebaut und verfestigt. Das evangelische Profil der Einrichtung wird geschärft und ist so deutlicher erkennbar und spürbar.
  • Ein Teil der inhaltlich religionspädagogischen Begleitung in der Kindertageseinrichtung kann durch die Gemeindepfarrerin oder den Gemeindepfarrer gewährleistet werden:
    Dies findet statt in KiTa-Gottesdiensten,
    regelmäßige Besuche der Pfarrer und Pfarrerinnen in den Einrichtungen,
    Mitgestaltung von Familiengottesdiensten und Gemeindefesten.
    Zusätzlich ist der Blick auf die Vielfalt der Religionen und Kulturen gelegt, so dass alle Kinder sowohl zu Gemeinschaft und Toleranz befähigt und in ihrer interkulturellen Kompetenz gestärkt werden.
  • Der Pfarrer, die Pfarrerin wird von den Verwaltungs- und Personalführungsaufgaben entlastet und hat somit mehr Zeit für seine/ihre theologischen Aufgaben
  • Die Kirchengemeinde kann sich auf ihre Kernkompetenzen, der Arbeit in der Kirchengemeinde konzentrieren und gemeinsam mit der Kindertageseinrichtung ihr evangelisches Profil deutlicher nach außen transportieren.
  • Die Trägerschaft besteht aus einer kompetenten, hauptamtlichen Geschäftsführung. Sie kann Kompetenzen im Bereich der Pädagogik, der Betriebswirtschaft und im Qualitätsmanagement vorweisen.
  • Ein Qualitätsmanagementkonzept wird für alle Einrichtungen entwickelt und stetig angepasst, um die Qualität der pädagogischen Arbeit und deren Abläufe zu sichern und weiter zu entwickeln.
  • Die Leitungen der Einrichtungen werden durch einheitliche Strukturen entlastet, Erfahrungen werden untereinander geteilt und verlässliche Standards gesetzt. Einheitliche Formulare für verschiedene Bedarfe werden eingesetzt um die Effizient und Effektivität zu steigern.
  • Die Einrichtungen stehen den höheren Anforderungen an die konzeptionelle Vorgaben und den Entwicklungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen offen gegenüber und setzen diese mit dem Rückhalt des kompetenten Managements professionell um.
  • Funktionen und Aufgaben werden effizient in der Geschäftsstelle koordiniert und Verantwortlichen in der Geschäftsstelle und dem Kirchengemeindeamt als Dienstleister zugeordnet.
  • Gesetzliche Vorgaben werden feitnah und fristgerecht umgesetzt.
  • Die Stärken der einzelnen Kindertageseinrichtungen werden beibehalten,genutzt, gestärkt und ggf. ausgebaut. So bleibt das besondere Profil jeder Kindertageseinrichtung erhalten.
  • Durch koordinierte Personalakquise, Personalführung, -organisation und -verwaltung durch die Geschäftsführung, wird die Kirchengemeinde von der Personalgewinnung entlastet.
  • Weiterentwicklungsmöglichkeiten wie eigene Fortbildungsveranstaltungen, Inhouse Schulungen, Supervison und Begleitung durch die pädagogische Fachberatung werden in der Geschäftsstelle organisiert.
  • Die Kommunikation sowie die Abrechnung der Fördermittel mit dem Freistaat Bayern, den Landratsämtern und Kommunen erfolgt über die Geschäftsstelle.